Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Vorsitzende erläutert die Vorlage und führt aus, dass für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für die Erweiterungen der Kindertagesstätten sowie insbesondere im Hinblick auf die neuen Rechtsvorschriften zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erforderlich gewesen sei.
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die Bürgermeisterin über den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung informiert werde. Im Rahmen einer Dienstanweisung zur Umsetzung des Schutzauftrages ist ein handlungs- und einrichtungsbezogenes Verfahren geregelt, um auf eine vermutete oder offensichtliche Kindeswohlgefährdung sicher und schnell reagieren zu können. Von der Aufsichtsbehörde seien Merkmale zur Erkennung einer Kindeswohlgefährdung erarbeitet worden.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss: Die Konzeptionen werden zur Kenntnis genommen. Den vorliegenden Konzeptionen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |