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Sitzungsdienst
Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Vorsitzende die fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden werden keine Änderungen und Ergänzungen zur Tagesordnung beantragt.
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