Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
16.1 Erster Stadtrat Kasten moniert, dass ein Beschwerdeschreiben vom 27.01.2014 betreffend der Erhöhung der Zweitwohnsitzsteuer eines Hauseigentümers in Neustadt in Holstein, adressiert an die Stadt Neustadt in Holstein und die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, nicht an die Stadtverordneten weitergeleitet wurde. Dieses Schreiben wurde seitens der Stadtverwaltung als Widerspruch/Einzelfallbearbeitung angesehen und der Widerspruch nach Prüfung abgewiesen. Erster Stadtrat Kasten erklärt, dass sich der Zweitwohnungsbesitzer daraufhin per Email am 4.2.2014 an die Fraktionsvorsitzenden gewandt habe, um seinem Ärger Luft zu machen. Erster Stadtrat Kasten stellt fest, dass ein Brief, der an die Stadtverordneten gerichtet ist, auch weiterzuleiten ist, ansonsten wäre es Zensur.
Herr Brodowski ist der Auffassung, dass die Stadtverwaltung keine Postverteilungsstelle ist.
Bürgermeisterin Dr. Batscheider führt aus, dass die Steuerabteilung das Schreiben als Widerspruch gewertet habe. Es wurde somit das Widerspruchsverfahren ordnungsgemäß eingeleitet. Zudem wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass das Verfahren somit abgeschlossen ist und das Schreiben nicht weitergeleitet wird. Sie bietet an, dass in Zukunft Briefe gleicher Art an die Stadtverordneten weitergeleitet werden könnten, was aber Arbeitsaufwand beteute.
Erster Stadtrat Kasten entgegnet, dass es sich nicht um einen Widerspruch gehandelt haben könne. Der Beschwerdeführer habe ihm in seiner Email deutlich gemacht, dass die Verwaltung sein Anliegen nicht verstehe und es sich bei seinem ersten Schreiben nicht um einen Widerspruch gehandelt habe. Erster Stadtrat Kasten besteht darauf, dass zukünftig solche Schreiben an die Stadtverordneten weiterzuleiten sind.
Frau Giszas entgegnet, dass es nicht ihre Aufgabe als Mitglied der Selbstverwaltung ist, die Entscheidungen der Stadtverwaltung zu kommentieren. Herr Greve stimmt dem zu, seiner Meinung nach hat die Verwaltung korrekt gehandelt.
Erster Stadtrat Kasten ist der Meinung, dass es die Aufgabe der Selbstverwaltung sei, Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung dem Wähler gegenüber zu rechtfertigen und zu begründen.
Herr Holtfester erklärt, dass es das Recht der Fraktionen sei, die Schreiben zu erhalten, die an die Stadtverordneten adressiert sind, damit diese beantwortet werden können. Herr Weber stimmt dem zu.
Bürgermeisterin Dr. Batscheider erklärt, dass die Verwaltung das Schreiben als Widerspruch gewertet habe und entsprechend verfahren sei. Für die Zukunft schlage sie vor jegliche Schreiben, die auch an die Stadtverordneten adressiert sind, an die Fraktionsvorsitzenden und dem Vertreter der FDP weiterzuleiten.
Die Fraktionen und der Vertreter der FDP stimmen zu.
16.2 Herr Greve gibt eine persönliche Erklärung bezüglich der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 ab. Im Rahmen der Haushaltsberatung habe er angemerkt und aus einer Verwaltungsvorlage des Sozialausschusses des Kreises Ostholstein zitiert, dass dem Kreis übertragene Restmittel zur Finanzierung der Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen, die auf Antrag bewilligt werden. Diese Information wurde durch ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung als unwahr deklariert. Herr Greve verwahrt sich gegen die Aussage, die Stadtverordnetenversammlung unrichtig informiert zu haben.
16.3 Herr Reichert fragt nach, wann das Loch im Uferwanderweg von Neustadt nach Pelzerhaken wie bereits angekündigt wieder in Stand gesetzt wird. Herr Reichert führt aus, dass es sich bei dem Uferwanderweg um einen stark frequentierten Weg handele.
Frau Weise wird das Wort erteilt und erklärt, dass diese Maßnahme noch nicht vollzogen wurde, da solche Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde abgesprochen werden müssen. Es wird demnächst eine Begehung mit der Unteren Naturschutzbehörde stattfinden.
16.4 Herr Reichert fragt nach, weshalb die Stadt Neustadt in Holstein keine neuen Buhnen als Küstenschutz vorbauen darf.
Frau Weise wird das Wort erteilt und schlägt vor dieses Thema im Umwelt- und Verkehrsausschuss zu behandeln.
Bürgervorsteher Sela beendet den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet die Zuschauer den Raum für den nicht öffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung zu verlassen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |