Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Herr Weber berichtet anhand der Vorlage. Diskussion: Herr Heckel appelliert an die Stadtverordneten, der Nutzung des Gebietes West nicht zuzustimmen und begründet dies. Herr Dr. Böckenhauer bekräftigt die Argumente von Herrn Heckel und ergänzt, dass die Untere Naturschutzbehörde bereits signalisierte, dass der Standort West zu keinem Erfolg im Genehmigungsverfahren führt.
Frau Giszas stimmt Herrn Dr. Böckenhauer zu. Die Erstellung eines F-Planes kostet Zeit und Geld.
Herr Reichert stellt die Sichtweise der BGN dar und plädiert für den Standort West.
Herr Wichelmann erklärt, dass sich die Rettiner Bürger letztendlich für den Standort West ausgesprochen haben.
Herr Kasten befürwortet ebenfalls den Standort West, dieser ist der optimale Standort aus touristischer Sicht.
Herr Weber stellt nochmals die Vor- und Nachteile der einzelnen Standorte für einen Wohnmobilstellplatz dar. Er spricht sich gegen die Standorte West und Ost aus und für den Standort Nord, der durchaus aufgrund seiner Lage bei Mehrbedarf ausbaufähig wäre. Herr Weber spricht sich gegen den Beschlussvorschlag aus.
Beschluss: 1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 32. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht: Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz dargestellt werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen |
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