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Auszug - Stellungnahme zu den Prüfungsbemerkungen des Gemeindeprüfungsamtes aus der überörtlichen Prüfung der Jahre 2005 - 2012  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:03 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1085/14 Stellungnahme zu den Prüfungsbemerkungen des Gemeindeprüfungsamtes aus der überörtlichen Prüfung der Jahre 2005 - 2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-010-05
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Bericht:

Bericht:

Hauptausschussvorsitzender Herr Holtfester berichtet anhand der Vorlage.

Bürgerbeteiligung:

Keine

Diskussion:

Erster Stadtrat Kasten weist besonders auf zwei Punkte der Prüfungsbemerkung des Gemeindeprüfungsamtes hin.

1. Die Anzahl der Ausschüsse wird im Prüfungsbericht moniert. Es wird vorgeschlagen, dass die Anzahl der Ausschüsse nicht die der Ämter übersteigen sollte, um Doppelarbeit zu vermeiden. Er merkt an, dass der Umwelt- und Verkehrsausschuss nicht notwendig sei.

 

Herr Kahl entgegnet, dass der Naturschutz wichtig sei und die unterschiedlichen Sichtweisen der Ausschüsse notwendig sind.

Frau Zimmler bekräftigt die Worte von Herrn Kahl und spricht sich ebenfalls für die Erhaltung des Umwelt- und Verkehrsausschusses aus.

Herr Reichert schließt sich an.

 

2. Es wird das Genehmigungsverfahren der außerordentlichen Ausgaben vom Gemeindeprüfungsamt bemängelt.

Erster Stadtrat Kasten erklärt, dass über- und außerplanmäßige Ausgaben unter 15.000 € durch die Bürgermeisterin genehmigt werden können und anschließend dem Hauptausschuss zur Kenntnis gegeben werden.  Bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 15.000 € ist die Genehmigung durch die Stadtverordnetenversammlung im Vorwege erforderlich. Außerdem müssten die Kosten unabweisbar sein und die Deckung der Kosten gegeben sein. Es wurde in den letzten Jahren so nicht verfahren.

 

Er bittet darum, das Verfahren ordnungsgemäß zu vollziehen, die Zustimmung der Stadtverordneten zukünftig im Vorwege einzuholen sowie das Verfahren hinreichend zu dokumentieren. Die CDU-Fraktion wird zustimmen.

 

Herr Kahl ist der Auffassung, dass das Verfahren bei den über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Vergangenheit richtig angewandt wurde und die laut Prüfungsbericht nicht ausreichende Dokumentation zukünftig durch die Verwaltung vorgenommen werden wird.

 

 


Beschluss:

Die der Vorlage beigefügte Stellungnahme zu den Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2005 – 2012 wird gem. § 7 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz gegenüber der Prüfungsbehörde und der Kommunalaufsicht abgegeben.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig