Gleich lautender Beschluss für die Gremien zur Zusammenführung der Tourismusstrukturen in Scharbeutz/Haffkrug, Sierksdorf und Neustadt i.H.
„Die Stadtverordnetenversammlung Neustadt in Holstein stimmt zu, dass die Errichtung einer gemeinsamen Tourismus Agentur Lübecker Bucht (TALB) und damit eine vollständige Zusammenführung aller örtlichen integrationsrelevanten Aufgaben (Marketing, Vertrieb, Gästeinformation, Veranstaltungswesen, Leistungsanbieterwesen, ggf. weitere) erfolgen soll. Heute bestehende integrationsrelevante Betriebsteile sollen gemäß dem vorgelegten Organisationskonzept in die neue Organisation überführt werden.
Gemeinsam mit Beratungsunternehmen soll die Vorbereitung und Umsetzung der neuen TALB weiter voran getrieben werden. Der gesamte Prozess ist zielgerichtet weiter zu führen, so dass die TALB am 01.01.2013 ihre Arbeit aufnehmen kann.
Die kommunalen Gremien sind regelmäßig zu informieren und zu den jeweiligen Meilensteinen des Prozesses bzw. bei sämtlichen wichtigen Entscheidungen in geeigneter Weise einzubinden.
Einzelheiten:
Es wird angestrebt, die Überführung nach den Regelungen des Umwandlungsrechts steuerneutral mit Gesamtrechtsnachfolge abzuwickeln. Die dazu notwendigen Vorbereitungs- und Prüfungshandlungen sind umgehend in die Wege zu leiten. Sollte dies aus Rechts- oder Fiskalgründen nicht möglich sein, ist die günstigstmögliche alternative Form der Überführung zu wählen.
Die TALB soll als Kommunalunternehmen (AöR) errichtet werden und nach privatwirtschaftlichen Maßstäben organisiert, konstituiert und geführt werden. Die TALB soll im Rahmen des Zulässigen und, sofern finanzierbar, kein VBL-Mitglied werden.
Die örtlichen Informationsstellen bleiben als Service für Gäste und Vermieter vor Ort erhalten, werden jedoch unter die Leitung der TALB gestellt. Betrieb, Bewirtschaftung, Pflege und Unterhaltung der touristischen Infrastruktur sowie hoheitliche Aufgaben (z.B. Abgabewesen) verbleiben in Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde.
Das der TALB von den Gemeinden zur Verfügung gestellte Budget soll in Höhe der im Jahr 2010 für den Marketingbetrieb in den Gemeinden aufgewendeten Sach- und Personalkosten abzüglich der im Marketingbetrieb erzielten Einnahmen liegen, d.h. bei 1,519 Mio. EUR. Dieses Budget wird der gemeinsamen Organisation für die Jahre 2013-2015 zur Verfügung gestellt. Danach erfolgt eine jährliche Budgetreduzierung für die folgenden drei Betriebsjahre (bis zum 31.12.2018) um jeweils 3 Prozent. Die gemeinsame Organisation ist gehalten, alle Mittel und Möglichkeiten auszuschöpfen und durch Neustrukturierung, Rationalisierung, Erwirtschaftung von mehr Eigenmitteln und unter optimaler Ausnutzung bestehender Ressourcen die finanziellen Belastungen für die Gemeinden konstant zu halten.
Der bereits verwendete Finanzierungsschlüssel wird bis zum 31.12.2014 unter Vorbehalt Veränderungen der Ausgangssituation in den Gemeinden fortbestehen. Im Anschluss erfolgt eine Anpassung des Finanzierungsschlüssels auf Grundlage der touristisch bedingten Umsätze in den Gemeinden.