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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 15.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 4  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 10.11.2011  
SI/0832/11  
Ö 6  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 10.11.2011  
SI/0832/11  
Ö 7  
Bildung eines Schulleiterwahlausschusses (Bericht StvV: Bürgermeister Reimann)  
VO/0698/11  
Ö 8  
Investitionsprogramm 2012 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)
VO/0681/11  
Ö 9  
Haushaltssatzung 2012 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)
VO/0682/11  
    VORLAGE
    Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2012 werden mit ihren Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2012 werden mit ihren Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird             

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

21.847.400 €

 

in der Ausgabe auf             

22.090.100 €

 

Defizit

-242.700 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

4.919.100 €

 

in der Ausgabe auf

4.919.100 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen auf

3.237.000 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

415.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

3.237.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

n.n.  Stellen

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

330 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

350 v.H.

2.

Gewerbesteuer

350 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

Die Haushaltssperre bleibt auch im Haushaltsjahr 2012 bestehen.

 

 

   
    16.11.2011 - Hauptausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
   
    15.12.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
Ö 10  
6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein (Abwasserbeseitigungssatzung) vom 16.12.1996 (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck)  
VO/0693/11  
Ö 11  
a) 15. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung (ASSW) b) 13. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung (ASNW) (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck)  
VO/0694/11  
Ö 12  
Anfragen und Verschiedenes      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)