Der Ausschuss für gesellschaftliche
Angelegenheiten empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die 2.
Nachtragssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in
Holstein für die städtischen Kindergärten „Am Wasserturm“ und
„Am Kaiserholz“ und des Städtischen Hortes in der vorliegenden Form
(s. Anlage 2) zu beschließen.