Der Stadtwerkeausschuß empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, die anliegenden „Allgemeinen Tarife für die
Versorgung mit Erdgas“ mit Wirkung ab 01.01.2006 gem. Anlage 1 zu den
„Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden
(AVBGasV)“ zu beschließen.