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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 15.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:38 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 4  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 30.06.2011  
SI/0794/11  
Ö 6  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 30.06.2011  
SI/0794/11  
Ö 7  
Wahl eines Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2012  
VO/0629/11  
Ö 8  
Widmung der Planstraße I, I. BA im B-Plan Nr. 78 und des Gehweges zwischen dieser Planstraße und der Straße Pelzer Wald  
VO/0627/11  
Ö 9  
3. Änderung des B-Planes Nr. 61 (für ein Gebiet in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und Auf der Pelzerwiese), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0637/11  
Ö 10  
31. Änderung des Flächennutzungsplanes (Lübscher Mühlenberg Süd), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)
VO/0638/11  
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 83 (Lübscher Mühlenberg), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)
VO/0639/11  
Ö 12  
Bebauungsplan Nr. 76 (Seebrückenvorplatz), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0644/11  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 für das Gebiet „Seebrückenvorplatz“ und die Begründung werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt.

 

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen. Gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen. Die Dauer der erneuten Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt.  

   
    01.09.2011 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   
    15.09.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 12 - geändert beschlossen
Ö 13  
Jahresabschluss 2010 der Stadtwerke (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck)  
VO/0631/11  
Ö 14  
Anfragen und Verschiedenes      
N 15     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)