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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 15.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:38 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 4  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 30.06.2011  
SI/0794/11  
Ö 6  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 30.06.2011  
SI/0794/11  
Ö 7  
Wahl eines Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2012  
VO/0629/11  
Ö 8  
Widmung der Planstraße I, I. BA im B-Plan Nr. 78 und des Gehweges zwischen dieser Planstraße und der Straße Pelzer Wald  
VO/0627/11  
Ö 9  
3. Änderung des B-Planes Nr. 61 (für ein Gebiet in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und Auf der Pelzerwiese), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0637/11  
Ö 10  
31. Änderung des Flächennutzungsplanes (Lübscher Mühlenberg Süd), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)
VO/0638/11  
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 83 (Lübscher Mühlenberg), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)
VO/0639/11  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet „ Lübscher Mühlenberg“ (s. Geltungsbereich) wird der B-Plan Nr. 83 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Der Bereich soll als Wohngebiet ausgewiesen werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

   
    01.09.2011 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 6 - geändert beschlossen
   
    15.09.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
Ö 12  
Bebauungsplan Nr. 76 (Seebrückenvorplatz), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0644/11  
Ö 13  
Jahresabschluss 2010 der Stadtwerke (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck)  
VO/0631/11  
Ö 14  
Anfragen und Verschiedenes      
N 15     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)