1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des B-Planes Nr. 61 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die im Rahmen der frühzeitigen TöB-Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis, das sich aus der anliegenden Abwägung ergibt, geprüft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 3. Änderung des B-Planes Nr. 63 für ein Gebiet in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und Auf der Pelzerwiese, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.