Die Eschen im Kaisergehölz, die ein deutliches Schadbild des Eschentriebsterbens aufweisen, sind zu fällen
Beschlussvorschlag:
Die Eschen im Kaisergehölz, die ein deutliches Schadbild des Eschentriebsterbens aufweisen, sind zu fällen. Das Stammholz ist zu vermarkten und das Kronenholz als Brennholz zu verkaufen..