Die anliegende Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr
Beschlussvorschlag:
Die anliegende Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 82 wird als Satzung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen.
23.06.2011 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
30.06.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein