1. Für das Gebiet „Am Heisterbusch Westseite“ (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Regelung des Maßes der baulichen Nutzung durch Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse sowie Trauf- und Firsthöhe,
Regelung der Lage von Gebäuden durch Festsetzung von Baugrenzen,
Regelung der Zulässigkeit von Garagen, Carports und Nebenanlagen hinsichtlich Ihrer Lage,
Aufnahme von gestalterischen Vorschriften.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.