Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss
Datum: Do, 26.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:40 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 22.03.2011  
SI/0785/11  
Ö 3  
Hochwasserschutz für die Ortslage Pelzerhaken; Vorstellung des aktuellen Planungsstandes (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)     VO/0619/11  
Ö 4  
Schienenhinterlandanbindung Feste Fehmarnbeltquerung (gemeinsamer TOP mit BauPA)
VO/0603/11  
Ö 5  
Städtebauförderung hier: Vorbereitung der Städtebausanierung, Beschluß über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB (Einleitungsbeschluss/ Ausschreibungen) (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0608/11  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung beschließt, zur Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme mit den vorbereitenden Untersuchungen gem.§ 141 (3) BauGB zu beginnen.

Das Untersuchungsgebiet umfasst das Gebiet der Sport-, und Freizeiteinrichtungen am

Gogenkrog, die Altstadt und die westliche Hafenseite mit dem Bahnhof und ZOB.

Das Untersuchungsgebiet wird begrenzt durch die Hafenbrücke, die Strassen Am Binnenwasser und  Haakengraben im Norden, die Strasse am Rosengarten im Osten, die Strasse Teufelsberg, Friedenseiche, Waschgrabenallee im Süden. Die südliche Grenze quert im weiteren Verlauf die Wasserfläche des Hafens und die Werftstrasse südlich der Getreidespeicher. Die westliche Grenze verläuft westlich des Bahnhofs, quert die Eutiner Strasse und verläuft entlang des Galgenberges. Im Nordwesten schließt die Grenze die Gogenkroghalle und die Sportaußenflächen beiderseits der Strasse Am Gogenkrog ein. 

 

2. Der Beschluss ist gem. § 141(3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Ausschreibungen für das überörtliche Entwicklungskonzept, für die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB und für die Leistungen eines Sanierungsträgers in die Wege zu leiten, wenn der Zuwendungsbescheid der Investitionsbank vorliegt.

 

4. Der Eigenanteil in Höhe von ca. 8.000 EUR soll in den HH 2012 eingestellt werden.

 

 

 

   
    26.05.2011 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   
    26.05.2011 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen
   
    30.06.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 10 - geändert beschlossen
Ö 6  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 7  
Verkehrsbericht 2010  
VO/0611/11  
Ö 8  
Radverkehr in der Oldenburger Straße  
VO/0612/11  
Ö 9  
Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel beim Fußgängerüberweg Kremper Weg/Spaltsberg; Antrag der SPD-Fraktion  
VO/0613/11  
Ö 10  
Lampen auf dem Marktplatz; Antrag der SPD-Fraktion  
VO/0614/11  
Ö 11  
Anfragen und Verschiedenes