1. Die Gemeindevertretung beschließt, zur Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme mit den vorbereitenden Untersuchungen gem.§ 141 (3) BauGB zu beginnen.
Das Untersuchungsgebiet umfasst das Gebiet der Sport-, und Freizeiteinrichtungen am
Gogenkrog, die Altstadt und die westliche Hafenseite mit dem Bahnhof und ZOB.
Das Untersuchungsgebiet wird begrenzt durch die Hafenbrücke, die Strassen Am Binnenwasser und Haakengraben im Norden, die Strasse am Rosengarten im Osten, die Strasse Teufelsberg, Friedenseiche, Waschgrabenallee im Süden. Die südliche Grenze quert im weiteren Verlauf die Wasserfläche des Hafens und die Werftstrasse südlich der Getreidespeicher. Die westliche Grenze verläuft westlich des Bahnhofs, quert die Eutiner Strasse und verläuft entlang des Galgenberges. Im Nordwesten schließt die Grenze die Gogenkroghalle und die Sportaußenflächen beiderseits der Strasse Am Gogenkrog ein.
2. Der Beschluss ist gem. § 141(3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.
3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Ausschreibungen für das überörtliche Entwicklungskonzept, für die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB und für die Leistungen eines Sanierungsträgers in die Wege zu leiten, wenn der Zuwendungsbescheid der Investitionsbank vorliegt.
4. Der Eigenanteil in Höhe von ca. 8.000 EUR soll in den HH 2012 eingestellt werden.