Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 26.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:42 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung  
SI/0778/11  
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 14.04.2011      
Ö 3  
Hochwasserschutz für die Ortslage Pelzerhaken; Vorstellung des aktuellen Planungssstandes (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)     VO/0619/11  
Ö 4  
Schienenhinterlandanbindung Feste Fehmarnbeltquerung (gemeinsamer TOP mit UVA)
VO/0603/11  
Ö 5  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 6  
5. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek), hier: Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0601/11  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 75 (Gewerbegebiet zwischen der L 309 und der Bahntrasse), hier: erneuter Beschluss der Veränderungssperre (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0596/11  
Ö 8  
Städtebauförderung hier: Vorbereitung der Städtebausanierung, Beschluß über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB (Einleitungsbeschluss/ Ausschreibungen) (Bericht StvV: Stellv. Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Dau)  
VO/0608/11  
Ö 9  
Anfragen und Verschiedenes      
Ö 10  
30. Änderung des F-Planes (Campingplatz Südstrand), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0616/11  
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 81 (Campingplatz Südstrand) hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0615/11  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet des „Campingplatzes Südstrand“ (s. Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 81 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

·        Schaffung der Voraussetzungen für die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Rezeptionsgebäudes mit Gastronomie, shop, Wellness sowie vier Ferienwohnungen,

·        Festsetzung eines Sondergebietes “Campingplatz mit Winterabstellung“.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das „Planungsbüro Ostholstein“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zu Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

   
    26.05.2011 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   
    30.06.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 13 - ungeändert beschlossen