1. Für das Gebiet des „Campingplatzes Südstrand“ (s. Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 81 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
· Schaffung der Voraussetzungen für die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Rezeptionsgebäudes mit Gastronomie, shop, Wellness sowie vier Ferienwohnungen,
· Festsetzung eines Sondergebietes “Campingplatz mit Winterabstellung“.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das „Planungsbüro Ostholstein“ in Eutin beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zu Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.