Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 26.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:42 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung  
SI/0778/11  
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 14.04.2011      
Ö 3  
Hochwasserschutz für die Ortslage Pelzerhaken; Vorstellung des aktuellen Planungssstandes (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)     VO/0619/11  
Ö 4  
Schienenhinterlandanbindung Feste Fehmarnbeltquerung (gemeinsamer TOP mit UVA)
VO/0603/11  
Ö 5  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 6  
5. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek), hier: Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0601/11  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 75 (Gewerbegebiet zwischen der L 309 und der Bahntrasse), hier: erneuter Beschluss der Veränderungssperre (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0596/11  
Ö 8  
Städtebauförderung hier: Vorbereitung der Städtebausanierung, Beschluß über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB (Einleitungsbeschluss/ Ausschreibungen) (Bericht StvV: Stellv. Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Dau)  
VO/0608/11  
Ö 9  
Anfragen und Verschiedenes      
Ö 10  
30. Änderung des F-Planes (Campingplatz Südstrand), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0616/11  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 30. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet des „Campingplatzes Südstrand“ (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

 

·        In der bisherigen „Sonderbaufläche Campingplatz mit Winterabstellung“ sollen künftig auch Ferienwohnungen zulässig sein,

·        außerdem soll die Erstreckung des Campingplatzes auf den 100m-Schutzstreifen gem. § 35 LNatSchG planungsrechtlich vorbereitet werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

   
    26.05.2011 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   
    30.06.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 81 (Campingplatz Südstrand) hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0615/11