Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die anliegende Veränderungssperre erneut als Satzung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die anliegende Veränderungssperre erneut als Satzung. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über die erneute Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen.
12.05.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein