1. Der Bebauungsplan Nr. 23 für das Gebiet „Kirchenstraße“ (s. Geltungsbereich) soll im beschleunigten Verfahren wie folgt geändert werden:
Die Baugrenzen und die Art der Nutzung sollen den aktuellen städtebaulichen Zielen angepasst werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13 a BauGB abgesehen.