Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Grundstücksangelegenheiten  

 
 
Bezeichnung: öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Grundstücksangelegenheiten
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Grundstücksangelegenheiten
Datum: Di, 22.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 22:13 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 06.09.2005      
Ö 3  
Niederschrift der nichtöffentlichen gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses, des Ausschusses für Finanzen und Grundstücksangelegenheiten, des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten und des Ausschusses für Tourismus- und Kulturangelegenheiten am 28.09.2005
VO/0104/05  
Ö 4  
Übernahme der Friedhofsanlage am Parkweg  
VO/0112/05  
Ö 5  
Ausschreibung Erbbaurecht Am Hafen 6  
VO/0088/05  
Ö 6     (nichtöffentlich)      
Ö 7  
Entwurf Stellenplan Stadtverwaltung Neustadt in Holstein 2006      
Ö 8  
Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2006  
VO/0113/05  
Ö 9  
Wirtschaftsplan des Tourismus-Service für das Wirtschaftsjahr 2006  
VO/0114/05  
Ö 10  
Investitionsprogramm 2006  
VO/0115/05  
Ö 11  
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2006 (Berichterstatter 1.Stadtrat Herr Kasten)  
VO/0120/05  
Ö 12  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2006  
VO/0116/05  
    VORLAGE
    Die Haushaltssatzung wird wie folgt beschlossen:

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird

 

1.

im Verwaltungshaushalts

 

 

in der Einnahme mit

16.519.800 €

 

in der Ausgabe mit

17.044.900 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme mit

2.591.900 €

 

in der Ausgabe mit

2.591.900 €

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

0 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

105.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

4.125.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

später

 

 

§ 3

Die Hebesätze der Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

270 v.H.

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

310 v.H.

2.

Gewerbesteuer

320 v.H.

 

 

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungser-mächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister gem. §§ 82 Abs. 1 oder 84 Abs. 1 GO seine Zustimmung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadt-verordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

   
    22.11.2005 - Ausschuss für Finanzen und Grundstücksangelegenheiten
    Ö 12 - geändert beschlossen
   
    15.12.2005 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
Ö 13  
Bericht der Verwaltung      
Ö 14  
Anfragen und Verschiedenes