1.
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die
26. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „zwischen dem vorhandenen
Gewerbegebiet an der Sierksdorfer Straße und der Kreisstraße K45“ (s.
Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:
Die Fläche soll tlw. als „Sondergebiet
Verbrauchermarkt“ dargestellt werden, die Erschließung der Grundstücke
und die erforderlichen Ausgleichsflächen sollen gesichert werden.
2.
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wird das
Bauamt beauftragt.
3.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
4.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).