1.
Die während der vorgezogenen Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 1 BauGB 2004 vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden hat die
Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
1. Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck, vom
01.09.2005:
Die Begründung zur 25. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird um die drei genannten Absätze ergänzt.
2. Amt für ländliche Räume, Kiel, vom 14.09.2005:
In die Begründung wird aufgenommen, dass die
erforderlichen Ausnahmegenehmigungen gem. § 80 LWG im Rahmen der Bauanzeige
bzw. Baugenehmigung zu beantragen sind.
b) teilweise berücksichtigt werden die
Stellungnahmen von:
1. Kreis Ostholstein vom 16.09.2005:
zu 1. (Äußerung nach § 4 Abs. 1 BauGB):
Auf die genannten Punkte wird im Umweltbericht
eingegangen.
Zu 2. (Regionale Planung, Bauleitplanung):
Die Verträglichkeit der benachbarten Nutzungen wird
in der Begründung dargelegt.
Die Aussage, dass der 30 m breite Waldschutzstreifen
nur teilweise unterschritten werden kann, wird in die Begründung aufgenommen
und bei der Aufstellung des B-Planes berücksichtigt.
Zu 3. (Naturschutz):
a) Die Ausweisung wird von „SO
Wohnmobile“ in „SO Camping (Reisemobile)“ geändert.
b) Die unter diesem Punkt genannten Bedenken werden
nicht berücksichtigt: Die versiegelten Flächen werden wie geplant über das neue
Pumpwerk entwässert, da aufgrund des hohen Grundwasserstandes nur so die
Entwässerung sichergestellt werden kann. Eine Grundwasserabsenkung ist dadurch
nicht zu erwarten, da lediglich die versiegelten Flächen entwässert werden und
keine Drainage geplant ist. Die Rettiner Wiesen werden vielmehr durch das in
Rettin vorhandene Pumpwerk entwässert.
c) Das Änderungsgebiet liegt oberhalb des 100
m-Gewässer- und Erholungsschutzstreifens. Eine Ausnahme gem. § 11 (3) LNatSchG
ist daher nicht erforderlich.
Zu 4. (Bauordnung):
Die für die Unterschreitung des Waldschutzstreifens
erforderliche Genehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen
mit der unteren Forstbehörde nach § 24 LWaldG wird Rahmen der
B-Plan-Aufstellung beantragt.
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen
von:
1. NABU vom 14.09.2005:
Der 100 m breite Gewässer- und
Erholungsschutzstreifen gem. § 11 LNatSchG ist frei-gehalten und wird
nicht „dem Verlauf von Flurgrenzen angepasst“. Eine Verlagerung des
geplanten Wohnmobilstandplatzes in nördlicher Richtung wird nicht vorgenommen,
da diese Flächen im B-Plan Nr. 61 bereits als Bauland festgesetzt sind. Die
Stadt Neustadt in Holstein plant diesen Wohnmobilplatz bewusst in attraktiver
Lage nahe der Ostsee. Der Platz ist gegenüber den Rettiner Wiesen eingegrünt
und stellt eine geringere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar als die
vorhandenen ehem. Kasernengebäude.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden, die
eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe
in Kenntnis zu setzen.
2.
Die Entwürfe der 25. Änderung des
Flächennutzungsplanes für das Gebiet gegenüber der Strandsauna (s.
Geltungsbereich) und der Begründung werden mit vorstehenden Änderungen
gebilligt.
3.
Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind
nach § 3 abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von
der Auslegung zu benachrichtigen.