Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
Gremium: Ausschuss für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
Datum: Do, 29.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 25.08.2005      
Ö 3  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 4  
Rundwanderweg Binnenwasser; Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung  
VO/0076/05  
Ö 5  
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 und des zugehörigen Grünordnungsplanes  
VO/0072/05  
Ö 6  
25. Änderung des Flächennutzungsplanes, hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
VO/0075/05  
    VORLAGE
    Der in der Anlage abgedruckte Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird mit der darin enthaltenen Abwägung über die Töb-Stellungn

Beschlussvorschlag:

1.      Die während der vorgezogenen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB 2004 vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

 

1. Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck, vom 01.09.2005:

Die Begründung zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes wird um die drei genannten Absätze ergänzt.

 

2. Amt für ländliche Räume, Kiel, vom 14.09.2005:

In die Begründung wird aufgenommen, dass die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen gem. § 80 LWG im Rahmen der Bauanzeige bzw. Baugenehmigung zu beantragen sind.

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

 

1. Kreis Ostholstein vom 16.09.2005:

zu 1. (Äußerung nach § 4 Abs. 1 BauGB):

Auf die genannten Punkte wird im Umweltbericht eingegangen.

Zu 2. (Regionale Planung, Bauleitplanung):

Die Verträglichkeit der benachbarten Nutzungen wird in der Begründung dargelegt.

Die Aussage, dass der 30 m breite Waldschutzstreifen nur teilweise unterschritten werden kann, wird in die Begründung aufgenommen und bei der Aufstellung des B-Planes berücksichtigt.

Zu 3. (Naturschutz):

a) Die Ausweisung wird von „SO Wohnmobile“ in „SO Camping (Reisemobile)“ geändert.

b) Die unter diesem Punkt genannten Bedenken werden nicht berücksichtigt: Die versiegelten Flächen werden wie geplant über das neue Pumpwerk entwässert, da aufgrund des hohen Grundwasserstandes nur so die Entwässerung sichergestellt werden kann. Eine Grundwasserabsenkung ist dadurch nicht zu erwarten, da lediglich die versiegelten Flächen entwässert werden und keine Drainage geplant ist. Die Rettiner Wiesen werden vielmehr durch das in Rettin vorhandene Pumpwerk entwässert.

c) Das Änderungsgebiet liegt oberhalb des 100 m-Gewässer- und Erholungsschutzstreifens. Eine Ausnahme gem. § 11 (3) LNatSchG ist daher nicht erforderlich.

 

Zu 4. (Bauordnung):

Die für die Unterschreitung des Waldschutzstreifens erforderliche Genehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der unteren Forstbehörde nach § 24 LWaldG wird Rahmen der B-Plan-Aufstellung beantragt.

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

 

1. NABU vom 14.09.2005:

Der 100 m breite Gewässer- und Erholungsschutzstreifen gem. § 11 LNatSchG ist frei-gehalten und wird nicht „dem Verlauf von Flurgrenzen angepasst“. Eine Verlagerung des geplanten Wohnmobilstandplatzes in nördlicher Richtung wird nicht vorgenommen, da diese Flächen im B-Plan Nr. 61 bereits als Bauland festgesetzt sind. Die Stadt Neustadt in Holstein plant diesen Wohnmobilplatz bewusst in attraktiver Lage nahe der Ostsee. Der Platz ist gegenüber den Rettiner Wiesen eingegrünt und stellt eine geringere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar als die vorhandenen ehem. Kasernengebäude.

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.      Die Entwürfe der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet gegenüber der Strandsauna (s. Geltungsbereich) und der Begründung werden mit vorstehenden Änderungen gebilligt.

 

3.      Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

   
    29.09.2005 - Ausschuss für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   
    15.12.2005 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
Ö 7  
26. Änderung des Flächennutzungsplanes, hier: Aufstellungsbeschluss  
VO/0078/05  
Ö 8  
Bepflanzungsmaßnahmen beim Kreisel Ostring/Rettiner Weg  
VO/0074/05  
Ö 9  
Anfragen und Verschiedenes