1. Der
Bebauungsplan Nr. 61 und der zugehörige Grünordnungsplan sollen für das Gebiet
gegenüber der Strandsauna (s. Geltungsbereich) geändert werden. Es werden
folgende Planungsziele verfolgt:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung eines Wohnmobil-Standplatzes und eines privaten Parkplatzes.
2. Mit der
Ausarbeitung des Grünordnungsplanes soll das Büro TGP aus Lübeck beauftragt
werden.
3. Die öffentliche
Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung
durchgeführt werden.
4. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).