Der Ausschuss für Finanzen und Grundstücksangelegenheiten empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, einen der als Anlage 2 beigefügten Varianten 1, 2 oder 3 des Entwurfes der 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Hundesteuer zu beschließen.