Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung der Satzung
über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und
Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung) gemäß Vorlage
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung
der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel-
und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung) gemäß Vorlage.