Die in der Sitzung vorgestellte Vorplanung wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen Förderantrag beim Land einzureichen, die dafür erforderliche FFH-Vorverträglichkeitsuntersuchung in Auftrag zu geben und die erforderlichen fachlichen Abstimmungsgespräche bei den zuständigen Behörden zu führen.
Die finanziellen Mittel sind rechtzeitig für den Wirtschaftsplan des Tourismusservice und den HH-Plan anzumelden.
Den Ausschüssen ist über den Fortgang des Antragsverfahrens zu berichten.