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Tagesordnung - gemeinsamen öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, des Ausschusses für Tourismus- und Kulturangelegenheiten, des Umwelt- und Verkehrsausschusses und des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: gemeinsamen öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, des Ausschusses für Tourismus- und Kulturangelegenheiten, des Umwelt- und Verkehrsausschusses und des Hauptausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 27.05.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 24:13 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der gemeinsamen Sitzung durch die Hauptausschussvorsitzende      
Ö 1.1  
Ausbaumaßnahme Naturerlebnisraum Promenade Pelzerhaken-Rettin hier: Vorstellung der Vorplanung (gemeinsame Sitzung mit HA,TA,UVA Berichterstatter: Ing.-Büro Benthien und Stadtbauamt)
VO/0452/10  
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 11.03.2010 und der gemeinsamen Sitzung vom 17.03.2010  
SI/0719/10  
Ö 3  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 78 (zwischen Mastkobener Weg und Dittmerwald), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0450/10  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 für das Gebiet „zwischen Mastkobener Weg und Dittmerwald“ und die Begründung werden mit den Änderungen, die sich aus der folgenden Abwägung ergeben, gebilligt:

Kreis Ostholstein – vom 06.05.2010

Zu den Planungen wurden nachstehende Fachbehörden des Kreises beteiligt.

·         Regionale Planung

·         Straßenverkehr

·         Boden- u. Gewässerschutz

·         Naturschutz

·         Bauordnung (einschl. Brandschutz)

Von diesen Fachbehörden sind zur Berücksichtigung für die gemeindliche Abwägung folgende Stellungnahmen eingegangen:

Äußerung nach § 4 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Behördenbeteiligung)

Der Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts, der einen besonderen Teil der Begründung bildet, ist entsprechend der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2 a BauGB vorzunehmen. Dabei sind die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter in Form einer Checkliste abzuarbeiten.

Beschlussempfehlung:

Die Stellungnahme wird berücksichtigt.

 

Weiterhin bitten die Fachbehörden meines Hauses noch um Beachtung folgender Hinweise:

Regionale Planung (Bauleitplanung)

Aus ortsplanerischer und planungsrechtlicher Sicht wird wie folgt Stellung genommen:

Zum Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan sollte in der Begründung noch erwähnt werden, weshalb die Abweichung noch unter die nicht vorhandene Parzellenschärfe des Flächennutzungsplanes fällt.

Beschlussempfehlung:

Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

Bezüglich der Maßnahmenfläche M 1 ist darauf hinzuweisen, dass ohne Angabe einer Flächennutzung (z.B. Grünfläche- Parkanlage) die Satzung nicht die notwendige Bestimmtheit aufweist.

Beschlussempfehlung:

Die Stellungnahme wird nicht berücksichtigt. Die Fläche ist als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ zeichnerisch festgesetzt. Zusätzlich gilt folgende textliche Festsetzung:

Maßnahmenfläche M 1: Die Flächen sind extensiv zu nutzen. Zulässig sind öffentliche, wassergebundene Wege sowie Retentionsflächen zur Rückhaltung und Versickerung des Oberflächenwassers.

Damit ist die Satzung ausreichend bestimmt.

Gewässerschutz

Niederschlagswasserbeseitigung

Das vom Plangebiet abfließende Niederschlagswasser soll auf der östlichen Maßnahmenfläche M1 zurückgehalten und gepuffert dem vorhandenen Vorfluter - Gewässer Nr. 12 des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser - zugeführt werden.

Bei dem geplanten Regenrückhaltebecken handelt es sich um eine Abwasseranlage gem. § 35 Landeswassergesetz -LWG-, die der Genehmigung durch die Wasserbehörde bedarf. Es wird empfohlen, die Größe des Regenrückhaltebeckens überschlägig zu ermitteln und die Platzierung auf der zur Verfügung stehenden Fläche unter Berücksichtigung der erforderlichen Abstände zu den Grenzen und dem Gewässer zu prüfen.

Das Regenrückhaltebecken ist zur Absicherung des Standortes in die Planzeichnung aufzunehmen bzw. festzusetzen. Die Festlegung der Drosselabflussspende und zulässigen Überschreitungshäufigkeit zur Ermittlung des erforderlichen Regenrückhaltevolumens hat zu Beginn der Objektplanung in Abstimmung mit der Wasserbehörde zu erfolgen.

Bei Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer gelten die Vorschriften §§ 7-10 und 13 Wasserhaushaltsgesetz -WHG- i.V. §§ 21, 30 LWG in den z.Zt. gültigen Fassungen. Bei der Durchführungsplanung hat die Stadt Neustadt die wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Beschlussempfehlung:

Der Anregung wird gefolgt: Die Größe des Regenrückhaltebeckens wird überschlägig ermittelt und seine Lage in der Planzeichnung festgesetzt. Die Festlegung der Drosselabflussspende und zulässigen Überschreitungshäufigkeit zur Ermittlung des erforderlichen Regenrückhaltevolumens erfolgt zu Beginn der Objektplanung in Abstimmung mit der Wasserbehörde.

Oberirdische Gewässer

Das Plangebiet wird vom verrohrten Gewässer Nr. 12 des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser gekreuzt. Die Lage der Rohrleitung ist in die Planzeichnung aufzunehmen. (ggf. mit Absicherung eines Ge-, Fahr-, und Leitungsrechtes) Gem. Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser ist für die Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen an offenen Gewässern ein beidseitiger Geländestreifen von 6,00 m Breite ab der oberen Böschungskante sowie an verrohrten Gewässern ein Abstand von 4,00 m nach jeder Seite der Rohrleitungsachse durchgängig von Anpflanzungen und baulichen Anlagen freizuhalten.

Beschlussempfehlung:

Es ist vorgesehen, das z.Zt. verrohrte Gewässer zu öffnen. Die Lage des Gewässers wird in der Planzeichnung festgesetzt.

 

Naturschutz

Durch das Plangebiet verläuft das Verbandsgewässer Nr. 12 des WBV Neustädter Binnenwasser. Aufgrund der nicht B- Plan -gerechten Verrohrung des Gewässers im nördlich angrenzenden Baugebiet („Pelzerhof“), wurde seinerzeit die Öffnung einschließlich eines naturnahen Ausbaus im Bereich des aktuellen Plangebietes vereinbart. Die nun beabsichtigte Verkleinerung der Freiflächen, die sogar noch mit einem Wegenetz durchzogen werden soll, widerspricht den seinerzeit getroffenen Vereinbarungen.

Beschlussempfehlung:

Die seinerzeit vereinbarte Öffnung des verrohrten Gewässers einschließlich eines naturnahen Ausbaus soll im Rahmen der Realisierung des B-Planes Nr. 78 erfolgen.

Die Maßnahmenfläche M 1 ist aufgrund des Ist-Zustandes nur bedingt als Kompensationsfläche geeignet.

Beschlussempfehlung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Auf Grundlage der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ist festzustellen, dass dennoch ausreichend Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen. Auszug aus der Begründung:

„Insgesamt wird damit für das Schutzgut Boden ein Ausgleichsflächenbedarf von rund 3.952 m² festgestellt. Als Ausgleich erfolgt die Festsetzung einer 7.944 m² großen Maßnahmenflächen M1. Die Maßnahmenflächen M2 - Knickschutzstreifen – dienen auch als Ausgleich für die entfallenden Brombeer-/ Pappelgehölzflächen entlang der Knicks.“

Der Umweltbericht ist vom Inhalt und Umfang her äußerst dürftig. Eine artenschutzrechtliche Potentialanalyse aufgrund der angrenzenden Waldfläche wäre sachdienlich.

Beschlussempfehlung:

Die wenig konkrete Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Es wird auf eine Forderung im Umweltbericht verwiesen:

„Im Verfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch fordert die Gemeinde die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf, Äußerungen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung abzugeben.“

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Neustadt in Holstein gemäß § 2 (4) Baugesetzbuch den erforderlichen Umfang des Umweltberichts selbst festlegt.

Bauordnung (einschließlich Brandschutz)

Es wird empfohlen, den Verbindungsweg zur Straße „Tanneneck“ für Feuerwehrfahrzeuge befahrbar herzustellen.

Beschlussempfehlung:

Die Stellungnahme wird im Rahmen des Planvollzugs berücksichtigt.

 

Allgemeines

Ich bitte um die Übersendung des Abwägungsergebnisses

Beschlussempfehlung:

Die Bitte wird berücksichtigt.

Wasser- und Bodenverband Neustädter-Binnenwasser – vom 27.04.2010/ 03.05.2010

Die Unterlagen sind vom Verband geprüft. Der Verband nimmt wie folgt Stellung.

1.       Im B-Plan-Gebiet verläuft in Nord-Süd-Richtung das verrohrte Verbandsgewässer Nr. 12.

2.       Die vorhandene Rohrleitung kann kein Oberflächenwasser, dass ein 5-jähriges Abflussereignis überschreitet, schadlos ableiten. Im B-Plan-Gebiet kommt es derzeit bei Starkregenereignissen zum Rückstau in der Senke.

3.       Die Planung sieht im 2. Bauabschnitt eine Überbauung des Verbandsgewässers durch einen Wendehammer mit Parkplätzen vor. Dieses stellt eine erhebliche Erschwernis in der Unterhaltung dar.

4.       Die geplante Rückhalteeinrichtung in der Senke liegt auf der Verbandsleitung. Ein Überbauen ist nicht zulässig.

5.       Die erforderliche Reinigung des Oberflächenwassers (Sandfang, Leichtstoff-abscheider sowie die erforderliche Rückhaltung) muss unabhängig vom Verbandsgewässer erfolgen.

6.       Die Zugängigkeit des Verbandsgewässers muss sichergestellt werden.

7.       Lt. Verbandsatzung in § 6 Absatz 6, genehmigt am 02.12.2008, in Verbindung zu § 6 WVG  §§ 48,75 LWG, Auszug: Bei offenen Gewässern ist ab 0,80 Oberkante Böschung und ein Unterhaltungsstreifen von 6,0 m Breite beidseits, längs der Verbandsgewässer einzuhalten.

8.       Für die Unterhaltungspflicht müssen diese Streifen von Anpflanzungen und baulichen Anlagen unbedingt freigehalten werden.

9.       Bei den Vorgesprächen mit der Stadt Neustadt und der Zusage auch die Verbandsrichtlinien zu berücksichtigen, füge ich dieser Stellungnahme, ein Schreiben an die Stadt Neustadt vom 14.10.2009 bei.

Der WBV sieht derzeit keine Möglichkeit, der geplanten Erschließung am Verbandsgewässer Nr. 12 zuzustimmen.

Beschlussempfehlung:

Die Stellungnahme wird berücksichtigt:

 

zu 1:              Lediglich Feststellung, nicht abzuwägen.

zu 2:              Der verrohrte Graben soll geöffnet und durch ein Regenrückhaltebecken ergänzt werden, so dass die unterhalb gelegenen Teile des Gewässers nicht stärker belastet werden, als deren Querschnitt es erlaubt.

zu 3:              Die Überbauung des verrohrten Grabens durch den Wendeplatz wird so gering wie möglich gehalten, die Verrohrung wird in diesem Bereich erneuert.

zu 4:              Die Lage des Regenrückhaltebeckens wird mit dem Wasser- und Bodenverband abgestimmt, das Verbandsgewässer wird nicht überbaut, sondern die Verrohrung soll geöffnet werden..

zu 5:              Die erforderliche Reinigung des Oberflächenwassers (Sandfang, Leichtstoff-abscheider sowie die erforderliche Rückhaltung) erfolgt unabhängig vom Verbandsgewässer

zu 6:              Die Zugängigkeit des Verbandsgewässers wird sichergestellt.

zu 7:              Der Unterhaltungsstreifen wird eingehalten.

zu 8:              Der Unterhaltungsstreifen wird frei gehalten.

zu 9:              Das Schreiben vom 14.10.09 wird zur Kenntnis genommen. Es bezieht sich nicht auf den Bebauungsplan Nr. 78.

Zweckverband Ostholstein – vom 12.04.2010/ 14.04.2010

Wir haben Ihr geplantes Vorhaben geprüft und bitten Sie folgende Hinweise zu beachten:

Die Erschließungsstraßen oder Erschließungswege müssen auch bei parkenden Fahrzeugen breit und tragfähig genug für die Durchfahrt von Müllfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 Tonnen sein. Das Lichtprofil ist nicht durch Bäume, Verkehrszeichen, Ampelanlage, etc. einzuschränken. In Stichstraßen muss ein Wendeplatz mindestens den Durchmesser von 20,00 m aufweisen.

Sollte sich bei den späteren Abfall- und Wertstoffsammlungen herausstellen, dass ein Befahren der geplanten Erschließungsstraßen mit unseren Großraum-Sammelfahrzeugen aus Sicherheitsgründen abzulehnen ist, werden die Sammlungen nur in den nächstgelegenen, ausreichend befahrbaren öffentlichen Straßen durchgeführt. Hierfür sind Stell- oder Sammelplätze zu errichten, welche mit uns abzustimmen sind. Betroffene Kunden haben nach den Vorgaben des § 19 der „Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Ostholstein“ vorzugehen und die Abfall- und Wertstoffbehältnisse an den Sammeltagen im Seitenbereich (Bankett/Gehweg) dieser Straßen zur Abholung bereitzustellen.

Vor allem der II. Abschnitt der Erschließungsstraße ist nicht für einen Begegnungsfall mit einem LKW geeignet. Es muss ausgeschlossen werden, dass Fahrzeuge auf dieser Straße oder im Wendekreis abgestellt werden können. Eine entsprechende Beschilderung ist zu empfehlen.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Peters, Telefon 04561 / 399 491 zur Verfügung. Dieses Schreiben ergeht auch in Vertretung der ZVO Entsorgung GmbH.

Beschlussempfehlung:

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und im Planvollzug berücksichtigt.

Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände S-H – vom 04.05.2010/ 05.05.2010

Vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen zu dem vorgenannten Verfahren, das die in der AG-29 zusammengeschlossenen Naturschutzverbände zur Kenntnis genommen haben.

Die AG-29 wird zu der vorgelegten Planung noch keine detaillierte Stellungnahme abgeben, da über artenschutzrechtliche Belange erst ein Fachgutachten abgewartet wird. Die von der Fällung betroffene Pappelreihe ist auf Brutvögel und Fledermausquartiere zu untersuchen. Die feuchte Senke sollte erhalten bleiben und als Amphibienlebensraum gestaltet werden. Die Planung einer einreihigen Wohnbebauung am Mastkobener Weg dürfte am naturverträglichsten sein.

Wir verweisen auf die größtmögliche Erhaltung von Bäumen und die Beachtung des Waldschutzstreifens, den geschützten Knick und einen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden.

Die AG-29 macht darauf aufmerksam, dass die umwelt- und naturschutzfachlichen Standards bei der Umsetzung der Planung einzuhalten sind. Wir bitten Sie, die AG-29 im weiteren Verfahren zu beteiligen. Insbesondere wären wir Ihnen für eine Zuleitung des Beschlusses der Stadt Neustadt (Holstein) dankbar.

Beschlussempfehlung:

Für das Plangebiet wird eine faunistische Untersuchung in Auftrag gegeben, diese wird als Anlage der Begründung beigefügt.

Die feuchte Senke bleibt erhalten und wird als Amphibienlebensraum gestaltet.

Der Anregung, lediglich eine einreihige Bebauung am Mastkobener Weg auszuweisen, wird nicht gefolgt. Erstens wäre viele Knickdurchbrüche erforderlich und zweitens müssten die eingesparten Baugrundstücke an anderer Stelle (am Stadtrand) geplant werden.

Deutsche Telekom GmbH – vom 14.04.2010/ 16.04.2010

Wir bedanken uns für die Zusendung der Unterlagen. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Bedenken. Wir bitten aber darum, aus wirtschaftlichen Gründen sicherzustellen,

·         dass auf Privatwegen (Eigentümerwegen) ein Leitungsrecht, zugunsten der DT AG eingeräumt wird,

·         dass eine rechtzeitige Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt,

·         dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsgebiet der DTAG so früh wie möglich, mindestens 2 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.

Beschlussempfehlung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und teilweise im Planvollzug berücksichtigt. Für die Einräumung von Leitungsrechten aus wirtschaftlichen Gründen auf Privatwegen ist die Stadt jedoch nicht zuständig.

Keine Anregungen haben vorgebracht

1.                   Amt Ostholstein-Mitte               - vom 01.04.2010/ 01.04.2010

2.                   E.ON-Hanse AG               - vom 16.04.2010/ 19.04.2010

3.                   Industrie- und Handelskammer Lübeck               - vom 15.04.2010/ 16.04.2010

4.                   Landesamt für Landwirtschaft S-H               - vom 21.04.2010/ 23.04.2010

 

 

2.  Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

   
    27.05.2010 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   
    24.06.2010 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 76 (Seebrückenvorplatz), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0449/10  
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 77 (Memelweg), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0448/10  
Ö 7  
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 (DRK), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0440/10  
Ö 8  
Erlass von Erhaltungssatzungen "Bei der Friedenseiche / Teufelsberg / Rackersberg" "Offiziershäuser Am Heisterbusch" (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0451/10  
Ö 9  
Anfragen und Verschiedenes