Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2011 werden mit ihren Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2011 werden mit ihren Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1.
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
20.987.800 €
in der Ausgabe auf
21.893.600 €
Defizit
-905.800 €
und
2.
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
3.563.500 €
in der Ausgabe auf
3.563.500 €
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1.
der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf
966.600 €
2.
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
€
3.
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
5.000.000 €
4.
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuern
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)
330 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B)
350 v.H.
2.
Gewerbesteuer
350 v.H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
17.11.2010 - Hauptausschuss
Ö 4 - geändert beschlossen
09.12.2010 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein