1. Für den Bebauungsplan Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ soll im beschleunigten Verfahren wie folgt geändert werden:
Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Winterlagerhallen, in denen auch im geringen Umfang Inspektionen für Yachten ausgeführt werden, sowie für Wohn-, Ferienwohn-, Hotel- und Bürobebauung geschaffen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Ziff. 1 BauGB abgesehen.