1. Der Bebauungsplan Nr. 12 für das Gebiet „Landinstenkoppel“ (s. Geltungsbereich) soll im beschleunigten Verfahren wie folgt geändert werden:
Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Flachdachgebäude um ein Dachgeschoss geschaffen werden, außerdem sollen Trauf- und Firsthöhen festgesetzt und die Nutzungsmöglichkeiten der vorhandenen Dachgeschosse erweitert werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 a Abs. 2 Ziff. 1 BauGB abgesehen.