Der vorgelegte Satzungsentwurf gem. Anlage 1 wird als 14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung unter Berücksichtigung des Gutachtens über die Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren für 2011 beschlossen.