1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von
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b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von
1. RAe Klemm & Partner für Eheleute Pietsch vom 30.06.2010:
Die Bedenken gegen die „multifunktionale Nutzung“ der Grünfläche werden berücksichtigt. Die Grünfläche wird nicht als „multifunktional nutzbare Grünfläche“, sondern als Grünfläche mit der näheren Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt.
Der Anregung, das Gebiet als „Reines Wohngebiet“ festzusetzen, wird nicht gefolgt, um eine ausreichende Ausstattung des Ortsteiles Pelzerhaken mit Freiflächen zu sichern.
2. Petra und Kay-Uwe Maulhardt vom 02.07.2010:
s. Abwägung zu RAe Klemm & Partner für Eheleute Pietsch vom 30.06.2010
3. Kreis Ostholstein vom 18.06.2010:
zu Ziff. 1:
Entgegen der Auffassung des Kreises Ostholstein handelt es sich bei der Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung: Das Gebiet liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und auch die übrigen in § 13a BauGB genannten Voraussetzungen liegen vor.
Ein Umweltbericht ist im beschleunigten Verfahren nicht erforderlich, Aussagen zum Erfordernis von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in Ziff. 6.2 der Begründung enthalten.
zu Ziff. 2a:
Die Bedenken werden berücksichtigt, die bisherige „multifunktional nutzbare Grünfläche“ wird als Grünfläche mit der näheren Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt. Eine solche kann sich durchaus aus einer im F-Plan dargestellten Wohnbaufläche entwickeln.
zu Ziff. 2b:
Die Bedenken werden berücksichtigt, die bisherige „multifunktional nutzbare Grünfläche“ wird als Grünfläche mit der näheren Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt. Nutzungskonflikte mit dem benachbarten Reinen Wohngebiet sind somit nicht mehr zu erwarten.
zu Ziff. 3:
Der von Müllfahrzeugen befahrbare Fußweg ist auch von Feuerwehrfahrzeugen uneingeschränkt befahrbar. Für die Grünfläche sind Angaben zu Art und Menge der Löschwasserversorgung nicht erforderlich. Da für die umgebende Bebauung die Löschwasserversorgung sichergestellt ist, kann dies auch für die ca. 0,5 ha große Grünfläche angenommen werden.
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von
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Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm, südlich der Wiesenstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB öffentlich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.