Der Ausschuss nimmt die vorgelegten Kalkulationen zur Kenntnis und die daraus resultierenden Änderungen der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Kurabgabe) in der Stadt Neustadt in Holstein und der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein hinsichtlich der Beitragserhöhungen werden beschlossen.