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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 07.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:50 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 27.05.2010  
SI/0729/10  
Ö 3  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 4  
2. Änderung des B-Planes Nr. 62 "Pelzerhaken am Leuchtturm, südlich der Wiesenstraße", hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0486/10  
Ö 5  
Haushaltsentwurf 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014  
VO/0505/10  
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 76 "Seebrückenvorplatz", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0509/10  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Die zu den bisher bekannt gewordenen Bebauungsvorschlägen und Entwürfen des Bebauungsplanes Nr. 76 eingegangenen Bedenken und Anregungen hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

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b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

1. Iris und Ralf Bomke, Krügerstr. 18, 59269 Beckum, vom 29.04.10:

zu viel und zu hoch gebaut

Die Engstelle an der Ostseite der Promenade liegt nicht im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 76.

Die Engstelle an der Westseite der Promenade besteht in der aktuellen Planung nicht mehr.

Der Promenadenabschnitt zur Treppe im Westen wird nicht ausgeklammert, sonder bleibt wie bisher erhalten. Das geplante Rondell im Osten sowie die Promenade dorthin liegen nicht im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 76. 

Die freie Sicht an der Küste entlang wird nicht mehr blockiert, da das Gebäude weit von der Promenade abgerückt und in der Höhe erheblich reduziert wurde. Dadurch wird auch die Baumasse des gesamten Gebäudes reduziert, so dass es nicht mehr „monströs“ erscheint.

Durch die erhebliche Verkürzung und Höhenreduzierung des Westflügels ist die Verschattung kaum stärker als bisher und somit zu vernachlässigen.

Die Anzahl von drei Vollgeschossen und einem Nicht-Vollgeschoss ist für die Strandallee und den „Mitteltrakt“ (Nordflügel) angemessen.

Die Südwestlage des Seebrückenvorplatzes bleibt erhalten, zur Verschattung s.o..

Eine Windschlucht in der Strandallee ist nicht zu befürchten, da auch jetzt bereits 2 Vollgeschosse vorhanden sind und bisher keine besonderen Windprobleme auftraten. Auch bei der Erhöhung um ein Voll- und ein Staffelgeschoss sind diese nicht zu erwarten.

Die Bauverbote des § 80 Landeswassergesetz gelten hier nicht. Eingriffe in die Dünen werden so gering wie möglich gehalten, für evtl. Verstöße gegen das Landesnaturschutzgesetz werden Ausnahmeanträge bei der zuständigen Behörde gestellt.

Im Überschwemmungsbereich sind keine Wohnräume geplant.

Im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 76 ist kein Hotel geplant, sondern Wohnungen und Ferienwohnungen.

 

2. Erich u. Maren Schneider, Eichenhain 11, Apt. 94, 23730 Neustadt in Holstein, vom 25.05.10:

Die Stellungnahme bezieht sich auf das Schreiben von Iris und Ralf Bomke vom 29.04.2010. Abwägung: s. Abwägung über dieses Schreiben.

 

3. Waltraud Starke, Eichenhain 11, Apt. 83, 23730 Neustadt in Holstein, vom 30.05.10:

Die Stellungnahme bezieht sich auf das Schreiben von Iris und Ralf Bomke vom 29.04.2010. Abwägung: s. Abwägung über dieses Schreiben.

 

4. Paul u. Hilda Rohwedder, Eichenhain 11, 23730 Neustadt in Holstein, vom 31.05.10:

Die Stellungnahme bezieht sich auf das Schreiben von Iris und Ralf Bomke vom 29.04.2010. Abwägung: s. Abwägung über dieses Schreiben.

 

5. Theresia u. Burkhard Fehrer, Am Kamp 14, 23730 Schashagen, vom 31.05.10:

Die Stellungnahme bezieht sich auf das Schreiben von Iris und Ralf Bomke vom 29.04.2010. Abwägung: s. Abwägung über dieses Schreiben.

Extreme Windgeschwindigkeiten durch Schluchtenbildung sind nicht zu erwarten, zumal der „Westflügel“ auf 2 Geschosse reduziert wurde.

 

6. Ingeborg Benthien, Eichenhain 11. Apt. 24, 23730 Neustadt in Holstein, vom 01.06.10:

Die Stellungnahme bezieht sich auf das Schreiben von Iris und Ralf Bomke vom 29.04.2010. Abwägung: s. Abwägung über dieses Schreiben.

 

7. Ingrid u. Günter Janssen, Eichenhain 11. Apt. 85, 23730 Neustadt in Holstein, vom 01.06.10:

Die Stellungnahme bezieht sich auf das Schreiben von Iris und Ralf Bomke vom 29.04.2010. Abwägung: s. Abwägung über dieses Schreiben.

 

8. Rolf Seppelfricke, Fürstinnenstr. 77, 45883 Gelsenkirchen, vom 03.06.10:

Die quer zur Promenade geplante Bebauung wird deutlich zurückgenommen und in der Höhe auf 2 Geschosse reduziert.

Die geplante Bebauung ist nicht verunstaltend, sondern Ergebnis eine s städtebaulichen Wettbewerbs.

Der 100 m-Schutzstreifen gem. § 35 LNatSchG wird eingehalten.

Das Gegenüberstehen von Gebäuden mit 2 Vollgeschossen + Dachgeschoss auf der einen und 3 Vollgeschossen + Staffelgeschoss auf der anderen Platz- oder Straßenseite ist nicht verunstaltend. Die Vorschriften des § 14 LBO 2004 bzw. § 10 LBO 2009 werden eingehalten.

Die Anmerkung des Preisgerichtes bezieht sich nicht auf die Bebauung am Seebrückenvorplatz, sondern auf eine eventuelle Bebauung entlang der Promenade.

Der § 77 Abs. 2 LBO 2004 bezieht sich auf die Beteiligung von Nachbarn bei Ausnahmen und Befreiungen im Baugenehmigungsverfahren und nicht auf die Aufstellung von Bauleitplänen. Hier ist die Beteiligung der Nachbarn durch die Vorschriften zur Beteiligung der Öffentlichkeit geregelt.

Die Verschattung von Nachbargebäuden und des Seebrückenvorplatzes wird durch die Reduzierung des Westflügels (Länge und Höhe) erheblich minimiert.

Maßnahmen zum Küstenschutz sind im Bereich Pelzerhaken vorgesehen, unabhängig von der im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 76 geplanten Bebauung.

 

9. Helga Weese, Blunckstr. 12, 13437 Berlin, vom 08.06.2010:

Die Stellungnahme bezieht sich auf das Schreiben von Iris und Ralf Bomke vom 29.04.2010. Abwägung: s. Abwägung über dieses Schreiben.

 

10. Ingeborg u. Eckhard Hagen, Buchnerweg 16, 22159 Hamburg, vom 09.06.2010:

Die Höhe der geplanten Bebauung am Seebrückenvorplatz orientiert sich am der Höhe des östlichen Eckgebäudes (Eisdiele Bananaboat u.s.w.). Der Westflügel wird in Länge und Höhe erheblich reduziert.

 

11. Herlinde Küpper u.a. (453 Unterschr.), Eichenhain 11, 23730 Neustadt i.H., vom 16.08.10:

Der Westflügel wird nicht nur um 5 m gekürzt, sondern so weit, dass seine Entfernung zur Promenade etwa dem jetzigen Bestand entspricht. Seine Höhe wird um 2 Geschosse reduziert. Dadurch wird der jetzige Charme des Seebrückenvorplatzes erhalten.

 

12. Benno u. Miriam Häring, Heidhorststieg 2, 21031 Hamburg, vom 19.09.10:

Die „Querspange“ vor dem „Prinz Hamlet“ (auch „Westflügel“ genannt) wird so weit reduziert, dass ihre Entfernung zur Promenade etwa dem jetzigen Bestand entspricht. Ihre Höhe wird um 2 Geschosse reduziert.

Die Stellungnahme bezieht sich auf das Schreiben von Iris und Ralf Bomke vom 29.04.2010. Abwägung: s. Abwägung über dieses Schreiben.

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

13. Christa u. Walter Landig, Gadelander Str. 11, 24539 Neumünster, vom 29.07.2010:

Das angesprochene Restaurant „Störtebeker“ und der Fischimbiss liegen nicht im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 76. Die Seesicht aus dem Gebäude „Baden-Baden“, Pelzerhakener Str. 11 -17, wird künftig eingeschränkt. Der Aufwertung des Seebrückenvorplatzes durch eine zeitgemäße Bebauung und der Schaffung weiterer Ferienwohnungen in attraktiver Lage wird eine größere Bedeutung beigemessen als dem Erhalt der Seesicht für die dahinter liegende Bebauung.

 

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 für das Gebiet „Seebrückenvorplatz“ in Pelzerhaken (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

   
    07.10.2010 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 6 - geändert beschlossen
   
    04.11.2010 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 11 - zurückgestellt
   
    25.11.2010 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
   
    09.12.2010 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 20 - geändert beschlossen
Ö 7  
Anfragen und Verschiedenes      
N 8     (nichtöffentlich)      
N 9     (nichtöffentlich)