Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Widmungsverfügung genannten Wege entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr zu widmen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Widmungsverfügung genannten Wege entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
15.06.2010 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
24.06.2010 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein