1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 77 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden Stellungnahmen von:
Kreis Ostholstein vom 10.03.2010:
In der Präambel wird bereits im jetzigen Entwurf auf § 13 a BauGB hingewiesen.
Der Rechtsschein des B-Planes Nr. 25 wird durch ein Aufhebungsverfahren beseitigt.
Die Sicherung der Geh-, Fahr- und Leitungsrechte erfolgt im Zuge der Grundstücksteilungen bzw. Baugenehmigungen als Baulast, da die Grundstücke in 2. Reihe ansonsten nicht erschlossen wären und nicht bebaut werden könnten.
Stadtwerke Neustadt in Holstein vom 18.05.2010:
Die Begründung wird entsprechend der Stellungnahme korrigiert.
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
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c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser vom 23.03.2010:
Die Bedenken des Wasser- und Bodenverbandes sind unbegründet: Gegenüber dem ursprünglichen B-Plan Nr. 25 wird die Ableitmenge des Niederschlagswassers nur geringfügig von 0,20 auf 0,25 erhöht, gegenüber der gem. § 34 BauGB zulässigen Menge sogar reduziert. Das Niederschlagswasser wird über des städtischen Kanal und ein am Ostseeweg gelegenes Regenrückhaltebecken abgeleitet und dann dosiert (wie bisher) der Saalbek zugeführt. Demzufolge tritt eine Erhöhung der Ableitmenge in die Saalbek nicht ein.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 77 für das Gebiet „Memelweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und üer den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.