1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden Stellungnahmen von:
Stadtwerke Neustadt in Holstein vom 30.04.2010:
Die Begründung wird in Ziff. 6.1 „Ver- und Entsorgung“ gem. der Stellungnahme der Stadtwerke geändert.
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
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c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
Kreis Ostholstein vom 06.05.2010:
Eine aus der Objektplanung resultierende Einschränkung der überbaubaren Flächen durch Erfordernisse der Feuerwehr ist in der Objektplanung zu berücksichtigen. Im B-Plan (Angebotsplanung) bleiben die Festsetzungen unverändert.
Hr. Maas, Windmühlenberg 3, vom 20.04.2010:
Die Anregung, die Baugrenze bis an das vorhandene Gebäude bzw. an die z.Zt. geplante Erweiterung zurückzuverlegen, wird nicht gefolgt, um evtl. spätere Erweiterungen im Eingangsbereich des DRK-Heimes (z.B. Windfang, Eingangspavillon) zu ermöglichen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 für das Gebiet „Windmühlenberg / Spaltsberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und üer den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.