Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2011 werden mit ihren Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird | |
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1. | im Verwaltungshaushalt | |
| in der Einnahme auf | 20.987.800 € |
| in der Ausgabe auf | 21.893.600 € |
| Defizit | -905.800 € |
| und | |
2. | im Vermögenshaushalt | |
| in der Einnahme auf | 3.563.500 € |
| in der Ausgabe auf | 3.563.500 € |
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| festgesetzt. | |
§ 2
Es werden festgesetzt: | |
1. | der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 966.600 € |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | € |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 5.000.000 € |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: | |
1. | Grundsteuern | |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 330 v.H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) | 350 v.H. |
2. | Gewerbesteuer | 350 v.H. |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.