Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 17.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Stellenplan Stadtverwaltung Neustadt in Holstein 2011      
Ö 3  
Investitionsprogramm 2011 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)      
Ö 4  
Haushaltssatzung 2011 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
VO/0527/10  
    VORLAGE
    Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2011 werden mit ihren Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2011 werden mit ihren Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird             

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

20.987.800 €

 

in der Ausgabe auf

21.893.600 €

 

Defizit

-905.800 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

3.563.500 €

 

in der Ausgabe auf

3.563.500 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

966.600 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

Stellen

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

330 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

350 v.H.

2.

Gewerbesteuer

350 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

   
    17.11.2010 - Hauptausschuss
    Ö 4 - geändert beschlossen
   
    09.12.2010 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 18 - geändert beschlossen
Ö 5  
Neujahrsempfang am 01.01.2011      
N 6     (nichtöffentlich)      
N 7     (nichtöffentlich)      
N 8     (nichtöffentlich)      
N 9     (nichtöffentlich)      
N 10     (nichtöffentlich)      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)