Die Einsparungsanteile der Schulen sind im Nachtragshaushalt einzustellen und sodann den Schulen zur Verfügung zu stellen. Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Beteiligten des Energieeinsparerfolgs im Einvernehmen mit der Schulleitung.
Aufgrund der Schulentwicklung und den damit verbundenen Baumaßnahmen sowie der unterschiedlichen Nutzung der Gebäude wird das Projekt zunächst bis zum 1.8.2012 ausgesetzt.