Die anliegende Resolution wird beschlossen. Die Verwaltung wird gebeten, diese Resolution der Landesregierung Schleswig-Holstein (Ministerpräsident und nachrichtlich an das Innen- und Finanzministerium) zu übersenden. Ein Kopie erhält die Geschäftsstelle des Städteverbandes Schleswig-Holstein, um die Resolution dann möglichst öffentlichkeitswirksam sowohl dem Innenministerium als auch den Vertretern der Landtagsfraktionen zu überreichen.