Für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage abgedruckte Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 80.
11.03.2010 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
06.05.2010 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein