1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.