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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses mit dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses mit dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Mo, 25.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:20 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Schulentwicklung in Neustadt in Holstein
VO/0233/09  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1.  Die künftige Gemeinschaftsschule, die ihren Betrieb zum Schuljahresbeginn 2010/2011 aufnehmen wird, soll sich am Standort „Schulstraße“ unter Einbeziehung der städtischen Liegenschaften beiderseits der Straße entwickeln.

 

2.  Die Grundschule verlegt ihren Standort und übernimmt die städt. Liegenschaft „Steinkamp“. Der bisherige 1-zügige Grundschulteil an der GHS am Steinkamp wird an die Hochtor-Grundschule (künftig Steinkamp-Grundschule) abgegeben.

 

3.  Der vorgestellten und sich aus den Anlagen zur Vorlage ergebenden Raumplanung für den Um- und Ausbau zur Gemeinschaftsschule sowie dem Zeitplan für diese Maßnahmen wird zugestimmt.

 

4.  Der vorgestellten und sich aus den Anlagen zur Vorlage ergebenden Raumplanung für den Um- und Ausbau der künftigen „Grundschule“ am Standort Steinkamp sowie dem Zeitplan für diese Maßnahmen wird zugestimmt.

 

5.  Die Kosten für die unter den Punkten drei und vier genannten Maßnahmen werden in den Haushaltsplan 2010 sowie in die Finanzplanung der Jahre 2011 bis 2013 eingestellt.

 

6.  Es ist anzustreben, dass die erforderlichen baulichen Maßnahmen so vorangetrieben werden, dass der Schulbetrieb sowohl der Gemeinschaftsschule in der Schulstraße als auch der Grundschule am Steinkamp zum Schuljahresbeginn 2012/2013 möglichst in vollem Umfang aufgenommen werden kann.

 

7.  Das Land Schleswig-Holstein wird vor dem Hintergrund des im Grundgesetz in Artikel 104 a verankerten Konnexitätsprinzips aufgefordert, sich über das Landesschulbauprogramm hinaus angemessen an den Investitionskosten zu beteiligen, um die übermäßige finanzielle Belastung der Stadt Neustadt in Holstein durch die per Schulgesetz übertragene Aufgabe der Schulentwicklung zu verhindern.

 

8.  Dem pädagogischen Konzept für die künftige Gemeinschaftsschule wird zugestimmt.

   
    25.05.2009 - Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
    Ö 2 - geändert beschlossen
   
    25.05.2009 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 2 - geändert beschlossen
   
    25.05.2009 - Hauptausschuss
    Ö 2 - geändert beschlossen