1. Die künftige
Gemeinschaftsschule, die ihren Betrieb zum Schuljahresbeginn 2010/2011
aufnehmen wird, soll sich am Standort „Schulstraße“ unter
Einbeziehung der städtischen Liegenschaften beiderseits der Straße entwickeln.
2. Die Grundschule verlegt ihren
Standort und übernimmt die städt. Liegenschaft „Steinkamp“. Der
bisherige 1-zügige Grundschulteil an der GHS am Steinkamp wird an die
Hochtor-Grundschule (künftig Steinkamp-Grundschule) abgegeben.
3. Der vorgestellten und sich aus
den Anlagen zur Vorlage ergebenden Raumplanung für den Um- und Ausbau zur
Gemeinschaftsschule sowie dem Zeitplan für diese Maßnahmen wird zugestimmt.
4. Der vorgestellten und sich aus
den Anlagen zur Vorlage ergebenden Raumplanung für den Um- und Ausbau der
künftigen „Grundschule“ am Standort Steinkamp sowie dem Zeitplan
für diese Maßnahmen wird zugestimmt.
5. Die Kosten für die unter den
Punkten drei und vier genannten Maßnahmen werden in den Haushaltsplan 2010
sowie in die Finanzplanung der Jahre 2011 bis 2013 eingestellt.
6. Es ist anzustreben, dass die
erforderlichen baulichen Maßnahmen so vorangetrieben werden, dass der
Schulbetrieb sowohl der Gemeinschaftsschule in der Schulstraße als auch der
Grundschule am Steinkamp zum Schuljahresbeginn 2012/2013 möglichst in vollem
Umfang aufgenommen werden kann.
7. Das Land Schleswig-Holstein
wird vor dem Hintergrund des im Grundgesetz in Artikel 104 a verankerten
Konnexitätsprinzips aufgefordert, sich über das Landesschulbauprogramm hinaus
angemessen an den Investitionskosten zu beteiligen, um die übermäßige
finanzielle Belastung der Stadt Neustadt in Holstein durch die per Schulgesetz
übertragene Aufgabe der Schulentwicklung zu verhindern.
8. Dem
pädagogischen Konzept für die künftige Gemeinschaftsschule wird zugestimmt.