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Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Den vorgestellten Änderungen der Hauptsatzung mit Zuständigkeitsordnung als Anlage wird zugestimmt.
Die Hauptsatzung mit Anlage tritt rückwirkend zum 1.2.2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 8.8.2008 außer Kraft.
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