Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten nimmt von dem Prüfungsergebnis der Verwaltung Kenntnis und empfiehlt, von der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde abzusehen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten nimmt von dem Prüfungsergebnis der Verwaltung Kenntnis und empfiehlt, von der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde abzusehen.
24.11.2009 - Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten