Die Haushaltssatzung 2010 wird wie folgt beschlossen:
Beschlussvorschlag:
Die
Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen 2010
wird beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2010 wird
1.
im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme
auf
19.927.600
€
in der Ausgabe
auf
21.779.300
€
und
2.
im
Vermögenshaushalt
in der Einnahme
auf
5.842.300
€
in der Ausgabe
auf
5.842.300
€
festgesetzt.
§
2
Es werden
festgesetzt:
1.
der Gesamtbetrag
für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf
3.021.700
€
2.
der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen auf
0
€
3.
der Höchstbetrag
der Kassenkredite auf
5.000.000
€
4.
die Gesamtzahl
der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
153,92
§
3
Die
Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuern
a)
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)
300
v.H.
b)
für Grundstücke (Grundsteuer B)
330
v.H.
2.
Gewerbesteuer
340
v.H.
§ 4
Der
Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der
Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1
Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der
Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der
Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens
halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die
über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
10.12.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein