Die anliegende Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen
Bebauungsplanes Nr
Beschlussvorschlag:
Die anliegende Veränderungssperre für den Geltungsbereich
des künftigen Bebauungsplanes Nr. 79 wird als Satzung beschlossen. Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über die Veränderungssperre ortsüblich
bekannt zu machen.
10.11.2009 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
10.12.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein